DIE UNFALLKANZLEI

Wir kümmern unsum dieRegulierungIhresUnfallschadens

Schnell, kompetent und zuverlässig

Ersteinschätzung erhalten

Worum es uns geht

Dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Ohne Abstriche.

Ohne komplizierte Wege.

Und ohne das Gefühl, allein gelassen zu sein.

Wie wir arbeiten

Mit hochspezialisierter Fachkompetenz, digitaler Organisation und einem offenen Ohr für Ihre Fragen - persönlich, telefonisch, per Mail oder WhatsApp.

Was wir vermeiden

Kostenfallen, unnötige Wartezeiten und langwierige Verfahren.

Sie wurden in einen Unfall verwickelt?

Das sollten Sie beachten:

  1. Unfallstelle sichern und möglichst viele Fotos aus verschiedenen Perspektiven machen. Wichtig: Auch das Fahrzeug des Unfallgegners fotografieren.

  2. Personalien mit dem Unfallgegner austauschen (Ausweis zeigen lassen und Kennzeichen fotografieren; insbesondere bei ausländischen Fahrzeugen).

  3. Zeugen ansprechen und Daten notieren: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer (am besten Personalausweis fotografieren).

  4. Polizei informieren (kommt oft nur bei Personenschäden). Daten der Polizei (Polizeidienststelle, Aktenzeichen) notieren.

  5. Bei Unfällen mit Todesfolge unbedingt innerhalb von maximal 48 Stunden den eigenen Versicherer informieren.

  6. Keine Kontaktaufnahme zum gegnerischen Versicherer – stattdessen Ersteinschätzung von uns zur Planung der weiteren Schritte.

Unser Prozess

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur vollständigen Regulierung

Idealerweise nehmen Sie unmittelbar nach dem Unfall Kontakt mit uns auf, so dass wir im Rahmen einer kostenfreien Erstbewertung Ihnen das weitere Vorgehen empfehlen können.

Erst nach unserer Erstbewertung entscheiden Sie, ob Sie uns mit Ihrer Regulierung beauftragen und erhalten dann Vollmacht und Fragebogen.

Wir empfehlen Ihnen passend zu Ihrem Schaden (Pkw, Oldtimer, Caravan, Lkw) und dem Unfallort einen hochqualifizierten und zuverlässigen Kfz.-Sachverständigen, der im Regelfall innerhalb von 24 Stunden einen Termin zur Begutachtung mit Ihnen vereinbart.

Zwischenzeitlich haben wir bereits den gegnerischen Versicherer in Erfahrung gebracht und diesem den Schaden gemeldet und, soweit eine polizeiliche Aufnahme erfolgt ist, auch die amtliche Ermittlungsakte angefordert.

Sollte Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert sein, kümmern wir uns um die Einholung der Regulierungsfreigabe der Leasing oder Bank entsprechend Ihrer Vertragsbedingungen.

Nach Abrechnung durch den gegnerischen Versicherer sorgen wir für den Ausgleich aller angefallenen Kosten (Sachverständiger, Werkstatt, Mietwagen), prüfen etwaige Minderungen der Positionen und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt sind.

Was unsere Mandanten über uns sagen

Ulrike A.

Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit, ich habe mich bei Ihnen und auch bei Frau Alcolea in den besten Händen gefühlt! Sehr angenehm fand ich Ihre Erreichbarkeit, telefonisch sofort und dann Ihre klaren und kompetenten Auskünfte.